B2B / Händler

Attraktive Konditionen für Händler und Unternehmen

Werden Sie offizieller Rothsteiner Großhandelspartner – für Supermärkte, Online-Shops, Restaurants und Firmenkunden. Erweitern Sie Ihr Sortiment mit hochwertigen Lebensmitteln und Gewürzen, profitieren Sie von wettbewerbsfähigen Großhandelspreisen und erhalten Sie persönliche Betreuung durch unsere dedizierte Account-Manager.

Wir arbeiten mit verschiedenen Arten von Unternehmen zusammen, darunter:

  • Lebensmittelhändler: Supermärkte, Feinkostläden, Bio-Märkte
  • Online-Händler: E-Commerce-Plattformen, spezialisierte Online-Shops
  • Gastronomie: Restaurants, Cafés, Catering-Unternehmen

Firmenkunden: Unternehmen, die unsere Produkte als Mitarbeitergeschenke oder für Firmenevents einsetzen möchten.

Warum Rothsteiner als Partner?

  • Leckere Produkte: Wir bieten Ihnen ein breites Sortiment an leckeren Lebensmitteln und Gewürzen, die Ihre Kunden begeistern werden.
  • Attraktive Konditionen: Profitieren Sie von unseren attraktiven Großhandelspreisen und individuellen Angeboten.
  • Flexible Bestellmöglichkeiten: Bestellen Sie bequem online, per E-Mail oder Telefon.
  • Zuverlässige Lieferung: Wir garantieren eine schnelle und zuverlässige Lieferung Ihrer Bestellung.
  • Persönlicher Ansprechpartner: Unser engagiertes Team steht Ihnen bei Fragen und Anliegen jederzeit zur Verfügung.
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Interesse an einer Partnerschaft?

Erweitern Sie Ihr Sortiment: Bieten Sie Ihren Kunden eine Auswahl an hochwertigen und beliebten Rothsteiner Produkten.

Steigern Sie Ihre Umsätze: Profitieren Sie von der starken Markenbekanntheit und der hohen Nachfrage nach Rothsteiner Produkten.

Verlassen Sie sich auf einen starken Partner: Wir unterstützen Sie mit Marketingmaterialien und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören! Kontaktieren Sie uns gerne, um mehr über unsere Angebote für Großhändler und Unternehmenspartner zu erfahren.

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*Die auf dieser Seite angebotenen Informationen und Produkte richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Ein Verkauf an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB erfolgt nicht